Presse

17.04.2007H?ndler m?ssen Lieferfristen exakt definieren
Abmahngefahr: Onlineshop-Betreiber m?ssen in ihren AGB Leistungszeitangaben wie "in der Regel" oder "ca." bei der Information ?ber Lieferfristen vermeiden.
Laut eines aktuellen Urteils des Kammergerichts Berlin m?ssen Webshop-Betreiber Informationen ?ber Auslieferung und Versand ihrer Produkte so formulieren, dass ein Durchschnittskunde ohne Schwierigkeiten und ohne rechtliche Beratung das Ende einer vorgegebenen Lieferfrist selbst erkennen und berechnen kann. Darauf weist die IT-Recht-Kanzlei in ihrem aktuellen Newsletter hin. Die Richter gaben einer einstweiligen Verf?gung wegen Versto? gegen das Wettbewerbsrecht gegen einen Onlineshop-Betreiber statt, der die Formulierung verwendete: "Eine ?bergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1 - 2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage - 10 Tagen nach Zahlungseingang. Bitte beachten Sie bei der Bestellung, dass die Lieferzeiten der Post meist bis zu 10 Tagen dauern kann. Bei H (...) ca. 4 - 6 Tage."

Die Richter vertraten die Ansicht, dass die Wendung "in der Regel" die Lieferfrist nicht hinreichend bestimmen w?rde. Dar?ber hinaus vermeide der Shopbetreiber eine Festlegung der Lieferzeit f?r alle in Betracht kommenden F?lle und wolle sich in besonderen F?llen eine sp?tere ?bergabe vorbehalten. "Ein Ende des vereinbarten Lieferzeitraums ist f?r den Kunden nicht zu erkennen, zumal er nicht absehen kann, wann ein 'Regelfall' und wann ein 'Ausnahmefall' vorliegt?, so die Richter in ihrer Begr?ndung (AZ: 16 O 1008/06).

Die IT-Recht-Kanzlei empfiehlt Shopbetreibern, die auf Nummer sicher gehen wollen, die folgende Klausel: "Eine ?bergabe an den Paketdienst erfolgt X - X Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen X Tage ? X Tagen nach Zahlungseingang. Bitte beachten sie bei der Bestellung, dass die Lieferzeiten der Post meist bis zu 10 Tagen dauern kann. Bei H(...) bis zu 4 - 6 Tage." Ein Shop komme nicht umhin, sich hinsichtlich der Liefernezit in einem gewissen Ma?e festzulegen, so das Fazit.

?brigens: Laut Google finden sich knapp 900.000 solcher Formulierungen auf deutschen Websites.
Quelle: INTERNET WORLD Business-News

11.04.2007Bill Gates will ins All
Microsoft-Mitgr?nder Bill Gates plant laut russischen Medienberichten einen Besuch der Internationalen Raumstation ISS. Der russische Kosmonaut Fjodor Jurtschichin habe dies vom ehemaligen Microsoft-Chefentwickler Charles Simonyi erfahren, der momentan al...
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Quelle: http://www.heise.de

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